Das Kopieren von Personalausweisen hatten wir bereits in unserem Infobrief als Datenschutzproblem dargestellt. Bereits die Kenntnis persönlicher Kerndaten kann von Datendieben missbraucht werden. Dazu gehört auch die Personalausweisnummer. Hier besteht die besondere Gefahr des so genannten Identitätsdiebstahls. Durch Kenntnis u.a. der Personalausweisnummer sind Fälschungen von Dokumenten und falsche Angaben gegenüber Behörden und Institutionen möglich, die ernsthafte persönliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
So ist denkbar, dass Straftaten begangen und in diesem Zusammenhang die falsche Identität des Opfers des Datendiebstahls angenommen wird. Dies kann zur Folge haben, dass Einträge im Bundeszentralregister (dem zentralen Strafregister der Bundesrepublik Deutschland) zulasten des Opfers erfolgen und im schlimmsten Fall eine Verhaftung oder Strafe. Weiterhin ist möglich, dass ein Kreditkartenkonto auf den Namen des Opfers eröffnet und dann mit der fremden Identität eingekauft wird. Ggf. werden unter der falschen Identität sogar weitere offizielle Dokumente wie Führerschein oder Reisepass beantragt, die dann zusätzlich noch eine gesteigerte Glaubhaftigkeit für sich haben. Mittels eines gefälschten Führerscheins kann der Täter dann die Folgen von Straßenverkehrsdelikten – von Einträgen im Verkehrszentralregister bis hin zu Bußgeldern, Strafen und Haftbefehlen – auf das Opfer des Identitätsbetruges „abwälzen“.
Diesen Gefahren ist durch entsprechende Vorsicht bei der Weitergabe von Daten wie der Personalausweisnummer entgegen zu wirken. Kommt es zum Ernstfall, so sind unverzüglich Behörden und Kreditinstitute zu informieren und Einträge bei Kreditauskunfteien vornehmen zu lassen.