Internetkonzerne wie Microsoft müssen den US-Justizbehörden Nutzerdaten auch aus Europa zur Verfügung stellen. Laut einem aktuellen Urteil wies eine Richterin die Beschwerde von Microsoft ab, einen Durchsuchungsbeschluss auf Servern in Europa abzuwenden. Für das Bundesgericht sei es nicht entscheidend, wo die Daten von Nutzern gespeichert werden, sondern nur, dass über diesen Zugriff durch die Justizbehörde eine Straftat aufgedeckt werden kann. Gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, will Microsoft Berufung einlegen, um allen Nutzern Sicherheit für ihre Daten zu gewähren.
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