Zum Inhalt der Seite springen
DruckansichtSeite drucken
Kontaktformular
Kontaktformular
Rückruf anfordern
Rückruf anfordern
Support
Support
  1. Home
  2. Unternehmen
  3. Kontrolle von privaten E-Mails am Arbeitsplatz

Kontrolle von privaten E-Mails am Arbeitsplatz

Wer als Arbeitnehmer die Erlaubnis erhalten hat, am Arbeitsplatz private E-Mail zu empfangen, kann nicht damit rechnen, dass das Telekommunikationsgesetz vom Arbeitgeber eingehalten werden muss. Das Arbeitsgericht Weiden entschied, dass bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten der Arbeitgeber zur Kontrolle privater E-Mails berechtigt ist, wenn ein konkreter Verdachtsmoment zu Grunde liegt.

Hierzu ein Auszug zum § 32 Abs. 1 BDSG „… wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.“

(Arbeitsgericht Weiden, Aktenzeichen 3 Ga6/17)

Weitere Datenschutz-News

rgi-Sitemap

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig
Statistiken