Zum Inhalt der Seite springen
DruckansichtSeite drucken
Kontaktformular
Kontaktformular
Rückruf anfordern
Rückruf anfordern
Support
Support
  1. Home
  2. Unternehmen
  3. Keine Auskunftspflicht zu Privatanschriften

Keine Auskunftspflicht zu Privatanschriften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Klinikträger nicht verpflichtet ist, einem Patienten die Privatanschrift eines angestellten Arztes zu offenbaren, selbst wenn der Patient eine Klage gegen den Arzt im Zusammenhang mit der Behandlung führt.

Das Urteil des BGH:

http://juris.bundesgerichtshof.de

 

Weitere Datenschutz-News

rgi-Sitemap

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig
Statistiken