Nachdem die Organisation FragdenStaat im Namen der Informationsfreiheit das Bundesministerium auf eine Herausgabe von Twitter-Nachrichten von 2016 bis 2018 verklagt hat, ist mittlerweile das Urteil beschlossen.
Während ursprünglich vom Verwaltungsgericht Berlin geurteilt wurde, dass Twitter-Nachrichten amtliche Informationen im Sinne des Gesetzes darstellten und somit herausgegeben werden müssen, wurde nach einer Revision das Bundesverwaltungsgericht eingeschaltet.
Argumentiert wurde u.a., dass Twitter ein informeller Kanal sei und das eine Veraktung von privaten Nachrichten einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Beschlossen ist nun, dass Twitter-Direktnachrichten nicht transparent in Akten festgehalten werden müssen, wenn diese „aufgrund ihrer geringfügigen inhaltlichen Relevanz keinen Anlass geben, einen Verwaltungsvorgang anzulegen“. Gleichzeitig ist eine Transparenzpflicht „nicht grundsätzlich ausgeschlossen“.
Demnach müssten private Nachrichten nur herausgegeben werden, wenn das Ministerium sie als inhaltlich relevant betrachtet. In der Tat ist angesichts dieser Regelung zu befürchten, dass, so Arne Semsrott von FragdenStaat, „Behörden künftig alle möglichen wichtigen Informationen als nicht relevant einstufen, um sie dann nicht herausgeben zu müssen.“
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