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Hamburger Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld gegen Google wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte

In einer Pressemitteilung vom 22. April 2013 teilt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar mit, dass gegen Google Inc. ein Bußgeld in Höhe von EUR 145.000 verhängt worden ist.

In der Zeit von 2008 bis 2010 erfasste Google im Zusammenhang mit Fotoaufnahmen für den Dienst Google Street View nicht nur Straßen und Häuser, sondern auch Reichweiten von WLAN-Anschlüssen.

Nachdem ein von der Staatsanwaltschaft Hamburg eröffnetes Verfahren im November 2012 eingestellt wurde, hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte den Vorgang wieder aufgegriffen (im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens).

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sah in der Foto-Datenerhebung von Google Inc. eine unbefugte Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten. In seiner Pressemitteilung äußerte Johannes Caspar, dass es sich seiner Meinung nach um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße handeln würde.

Unter www.datenschutz-hamburg.de können die Pressemitteilung sowie weitere Informationen zu dem Sachverhalt nachgelesen werden.

 

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