Insgesamt 25 Klauseln des Internetriesen erklärt das Landgericht Berlin für rechtswidrig. Damit haben Verbraucherverbände einen Sieg gegen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Gooogle erzielt. Bisher ist das Urteil noch nicht rechtkräftig, da Google in Berufung gehen will.
Zu beanstanden haben die Verbraucherschützer 13 Klauseln im Datenschutz sowie 12 Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen. Hierbei stehen im Vordergrund Formulierungen, die das Recht der Verbraucher einschränken bzw. wie und für was Google personenbezogene Daten verarbeitet.
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Berliner Morgenpost: Google unterliegt Verbraucherschützern