Geschäftsgeheimnisse (z.B. Ihre Konstruktionspläne, Preislisten, Kundenlisten, Rezepturen) werden ab 2019 durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) deutlich effektiver geschützt als bisher. Unternehmen müssen jedoch aktiv werden, wenn sie Know-How Diebstahl, z.B. durch abgeworbene Mitarbeiter oder durch die Konkurrenz, künftig mit den harten Sanktionsmöglichkeiten des neuen Gesetzes verfolgen wollen.
Geschäftsgeheimnis nur noch bei „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ geschützt
Nach §2 Ziff. 1 GeschGehG gelten künftig nur noch solche Informationen als schutzfähiges Geschäftsgeheimnis, die „Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind“.
Der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses muss also nachweisen können, dass er das Geschäftsgeheimnis ordentlich geschützt hatte. Anderenfalls wird er seine Ansprüche gegen Verletzer des Geschäftsgeheimnisses (z.B. gegen ehemalige Mitarbeiter, Freelancer, Konkurrenten) künftig nicht mehr gerichtlich durchsetzen können.
Vertraulichkeitsvereinbarungen und TOMs anpassen
Vor diesem Hintergrund sollten z.B. Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen im Unternehmen darauf überprüft werden, ob sie hinreichenden Schutz bieten, um im Ernstfall als Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verletzer von Geschäftsgeheimnissen zu dienen.
Effektivere Ahndung von Verstößen durch Geschäftsgeheimnisgesetz
Den erhöhten Anforderungen an die Schutzfähigkeit Ihres Know-Hows steht eine erfreuliche Verschärfung der Mittel zur Ahndung von Verstößen gegen den Geheimnisschutz gegenüber. Wie im Patent- und Markenrecht stehen dem Inhaber des Geschäftsgeheimnisses künftig weitreichende Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Vernichtung, Herausgabe, Rückruf, Auskunft und Schadensersatz zu.
Fazit:
Innovative Unternehmen sind zunehmend unlauteren Praktiken ausgesetzt, die auf eine rechtswidrige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen abzielen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Geheimnisschutz durch das neue Geheimnisschutzgesetz in Deutschland eine erhebliche Aufwertung erfährt.
Wer sich fit für das Geschäftsgeheimnisgesetz 2019 macht, verfügt künftig über ein deutlich effektiveres Instrumentarium, um Wissensdiebstahl und der Verletzung von Geheimhaltungspflichten vorzubeugen und Verstöße im Ernstfall mit entsprechender Härte zu ahnden.