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EU einigt sich auf Digitale-Dienste-Gesetz

Das „Plattformgrundgesetz“ wurde kürzlich von der EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen verhandelt und soll noch diesen Sommer endgültig beschlossen werden.

 

Es handelt sich dabei um den zweiten Teil eines Zwillingsabkommens – in dem Zusammenhang wurde vor einigen Wochen bereits das Digitale-Märkte-Gesetzt erlassen.

 

 

 

Es sollen damit einheitliche Standards und faire Bedingungen für Nutzerinnen und Nutzer europaweit geschaffen werden. Besonders „sehr große Plattformen“ (z. B. Google, Facebook, Apple, Amazon) müssen mit speziellen Auflagen rechnen. Bei Verstoß können bis zu sechs Prozent des Umsatzes als Strafzahlung anfallen.

 

Zu den Auflagen gehören:

     

  • Es müssen Prozesse für das Melden illegaler Inhalt bereitgestellt werden. Einschließlich unabhängiger Beschwerdemöglichkeiten, wenn Einspruch gegen eine Löschung/Sperrung erhoben wird.
  • Es soll verpflichtend werden, illegale Inhalte zu entfernen oder Informationen darüber herauszugeben, wenn es eine Behörde anordnet.
  • Es kann der Status eines „Trusted Flaggers“ an Organisationen verliehen werden, deren Inhaltsmeldungen mit erhöhter Priorität bearbeitet werden sollen.
  • Know-your-customer-Prinzip: Auf Handelsplattformen (wie eBay) sollen Informationen wie Name, Adresse, Ausweiskopie und Bankdaten verpflichtend eingeholt werden.
  • Transparenzauflagen: Es muss offengelegt werden, wenn automatisierte Tools (z. B. Uploadfilter) zum Einsatz kommen, welche und wie viele Konten/Inhalt zu unrecht gesperrt wurden und warum welchen Nutzern Werbung angezeigt wird.
  • Risikoeinschätzungen: Es sollen regelmäßig Einschätzungen gemacht werden, wie weit sich illegale Inhalte, Grundrechtsverletzungen und Desinformationen ausbreiten. Fernen sollen mögliche Gegenmaßnahmen vorgeschlagen werden und die EU-Kommission behält sich vor, zu bestimmen, ob die Maßnahmen ausreichen und ob sie eingehalten werden.
  • Datenzugang für Forscher: Spezielle Zugänge sollen geschaffen werden, um das Sammeln von Daten für Forschungszwecke (etwa der Bekämpfung von Hassrede und Desinformation) zu ermöglichen.
  •  

Trotz zahlreichen Lobes über die Geschwindigkeit der Anpassungen und Durchsetzung des Gesetzes kritisierte Patrick Breyer, Abgeordneter der Piraten, die Einigung als unzureichend. Das Digitale Grundgesetz versage „vielfach beim Schutz unserer Grundrechte im Netz“, da u. a. ein Verbot der Nutzung von sensiblen persönlichen Daten (politische Meinung, sexuelle Vorlieben etc.) „stark verwässert“ wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://netzpolitik.org/2022/durchbruch-eu-einigt-sich-auf-digitale-dienste-gesetz/

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