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Einträge in Robinson-Liste nur eingeschränkt für unternehmerisch Tätige möglich

Die Eintragung in die sogenannte Robinsonliste hatten wir als Möglichkeit dargestellt, sich gegen ungebetene Werbung schützen zu können. Durch den Eintrag soll im Idealfall eine „Isolation“ von Werbemaßnahmen möglich sein wie bei dem Held des Buches „Robinson Crusoe“. Allerdings ist zur Zeit ein derart vollständiger Schutz gegen Werbung noch nicht möglich. Die Befolgung der Liste ist freiwillig. Immerhin aber hat eine wachsende Anzahl von Unternehmen erkannt, dass es auch für sie von Interesse sein kann, sich an die Liste zu halten, etwa um kostenpflichtige Abmahnungen zu verhindern. Leider jedoch ist die Eintragung bislang nur folgenden Gruppen erlaubt: privaten Verbrauchern, Kleingewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen. Kleine und mittelständische Unternehmen fallen daher bereits nicht mehr unter die möglichen Nutzer.

 

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