In jüngster Zeit erreichten uns Anfragen unserer Kunden, an einer vermeintlich behördlichen Erfassung ihres Unternehmens mitzuwirken. Auch unser Unternehmen erreichte dieses Fax.
In diesem Schreiben wird man aufgefordert, seine Unternehmensdaten zu ergänzen und zu korrigieren, um die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Die Struktur erinnert an diverse Aufforderungsschreiben für vermeintliche Handelsregister-Eintragungen. Nur jetzt geht es eben um Datenschutz. Gleich geblieben ist allerdings das Ziel dieser Machenschaften: möglichst vom Kunden unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo zu erwirken. Gebührenfrei – wie es in Fettschrift verkündet wird – wäre nämlich nur die Übersendung des Faxes geblieben. Mit Übersendung des Faxes hätte man nach Wunsch der Anbieter einen Vertrag abgeschlossen mit einer Gebühr in Höhe von 498 Euro/Jahr über drei Jahre.
Die Gegenleistung bleibt dabei höchst zweifelhaft. Es ist zu befürchten, dass man immer noch weit hinter den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zurückbleiben würde. Denn diese wurden noch nicht einmal vom Verfasser selbst beherzigt.
Im Kleingedruckten steht dann auch der Hinweis, dass es sich hierbei um ein behörden- und kammerunabhängiges Angebot handelt. Dass es sich allerdings um eine Ltd. mit Sitz auf Malta handelt (siehedie online aufzurufenden AGB), wird im Schreiben besser nicht zu deutlich mitgeteilt, würde es doch zu sehr den Eindruck der behördlichen Aufforderung stören.
Für Sie als Unternehmer/in bleibt nichts anderes übrig als ganz genau hinzuschauen und zu lesen. In diesem Fall raten wir sehr deutlich dazu, dass Schreiben dahin wandern zu lassen, wo es hingehört: in den Mülleimer.
Für den korrekten Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung kontaktieren Sie besser Ihren Datenschutzbeauftragten oder Ihren Landesbeauftragten für Datenschutz.