Ulrich Kelber, seines Zeichens Bundesdatenschutzbeauftragter, bemängelt die Umsetzung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz als „fehlerhaft“, obwohl er die Regelung als solche grundsätzlich befürwortet.
Anstatt Kontrolle einfach nur zu ermöglichen werden Unternehmen unter Bußgelddrohungen zu selbiger gezwungen. Dabei gibt es innerhalb des Gesetzes auch keine konkreten Schutzmaßnahmen für die Daten der Beschäftigten.
Datenschutzrechtliche Fehler bei der Umsetzung des Gesetzes führen letztlich zu Klagen vor Gericht und ein Herauszögern vor Gerichten würde auch der Pandemiebekämpfung schaden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/16_3G-am-Arbeitsplatz.html