Der Kläger Max Schrems, der vor dem europäischen Gerichshof gegen Facebooks Datenschutz klagt, hat in Irland einen Teilerfolg errungen. Der Generalanwalt des EuGH sieht das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA in seinem Schlussantrag als ungültig an und unterstütz damit den Kläger Max Schrems. Es ist zwar nicht bindend für den Gerichtshof, dem Antrag zu folgen, doch der EuGH hielt sich in der Vergangenheit allgemeinhin an den Entscheidungen des Generalanwalts.