Auf ihrer Tagung vom 13. und 14. März 2013 in Bremerhaven haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder für eine Stärkung des Datenschutzes in Europa eingesetzt.
Die Konferenz wendet sich gegen alle solchen Änderungsvorschläge zum vorliegenden Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung, die – sollten sie umgesetzt werden – das Grundrecht auf Datenschutz schwächen könnten.
Im Grundsatz fordern die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder:
- Personenbezogene Daten sind zu schützen, darunter fallen auch pseudonyme Daten oder Identifizierungsmermale wie IP-Adressen
- Keine grundrechtsfreien Räume, was bedeutet, dass es abzulehnen sei, bestimmte Datenkategorien und bestimmte Berufs- und Unternehmensgruppe aus den Regelungen herauszunehmen
- Pflicht der ausdrücklichen Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wobei die Einwilligung auf der eindeutigen, freiwilligen und informierten Willensbekundung des Betroffenen beruhen müsse
- Keine Veränderung der Zweckbestimmung zur Verwendung von personenbezogenen Daten durch Datenverarbeiter
- Beschränkung der Profilbildung, Begrenzung der Möglichkeit der Zusammenführung und Auswertung von Personendaten
- Stärkung der Eigenverantwortung von Datenverarbeitern durch betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Datenverarbeiter dürfen sich die zuständige Aufsichtsbehörde nicht aussuchen, auch nicht durch die Festlegung ihrer Hauptniederlassung
- Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden gegenüber der Kommission
- Grundrechtsschutz benötigt effektive Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten
- Hoher Datenschutzstandard für ganz Europa im Sinne, dass neben der Datenschutz-Grundverordnung noch Gestaltungsspielraum für weitergehenden Datenschutz ermöglicht werden soll.
Auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz finden sich nähere Einzelheiten und Informationen zu diesem Thema.