Die neue „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ tritt Mitte 2016 an die Stelle des bisherigen Signaturgesetzes. Ziel ist es, ab 2016 europaweit einen einheitlichen Umgang mit eSignaturen, Identifizierungen von Personen, Unternehmen und Websites zu erreichen. Zum einen soll die Sicherheit grenzübergreifend erhöht werden und gleichzeitig digitale Transaktionen wie Einkäufe oder Vertragsabschlüsse erleichtern. Außerdem will die EU-Kommission erreichen, dass die herkömmlichen papiergestützten Verfahren durch sichere elektronische Prozesse ersetzt werden.
Eine elektronische Signatur war bisher nur für natürliche Personen geregelt. Ab dem 1. Juli 2016 gilt das qualifizierte Siegelzertifikate auch für eine juristische Person so z.B. bei einer GmbH oder AG. In allen EU-Staaten sollen künftig deutsche eSignaturen, Siegel und Zeitstempel akzeptiert werden. So können deutsche Firmen z.B. leichter an öffentlichen Ausschreibungen innerhalb der EU teilnahmen. Bisher kann ein deutsches Unternehmen, das sich an einer grenzüberschreitenden Ausschreibung beteiligen will, nicht davon ausgehen, dass seine deutsche Signatur technisch unterstützt wird. Das Signaturgesetz sowie die Signaturverordnung wird zum 1. Juli 2016 aufgehoben. Lediglich Bestandteile, die nicht durch die EU-Verordnung geregelt werden, können beibehalten werden.